Auftrag
 
 
Adressen und Kontakte
 
 
Geschäftsordnung
Haftungsausschluss
 
 

letzte Aktualisierung > Maerz 2010

 
     
     
     
     
     
 

 

 
     
     
     
     
   
 
   

Auftrag

 
 
 

Erstellt im Auftrag des:

 
 
 
 

 
 

 

E-Mail an den Webmaster  > klick hier <

 
 
 
 

zum Anfang zurück

 
 
 
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
     
   
 

Adressen und Kontakte

 
 
Sächsischer Literaturrat e.V.
 
 
Gerichtsweg 28
 
 
04103 Leipzig
 
 
kontakt (at) saechsischer-literaturrat.de
 
 
 
 
 
Sächsischer Musikrat e.V.
 
 
Berggartenstraße 11
 
 
01277 Dresden
 
 
tannenberg (at) saechsischer-musikrat.de
 
 
Landesverband Amateurtheater Sachsen e.V
Käethe- Kollwitz- Str. 9
01445 Radebeul
karluwebaum (at) amateurtheater-sachsen.de
Sächsischer Museumsbund e.V.
Wilsdruffer Str. 2
01067 Dresden
friedrich.reichert (at) museen-dresden.de
Bibliotheksverband Sachsen im Deutschen Bibliotheksverband e.V.
Freiberger Straße 33
01067 Dresden
sekretariat (at) bibo-dresden.de

 

Filmverband Sachsen e.V.
Schandauer Str. 64
01277 Dresden
info (at) filmverband-sachsen.de
Sächsischer Kinder- u. Jugendfilmdienst e.V.
Neefestr. 99
09119 Chemnitz
kinderfilmdienst (at) t-online.de
Sächsischer Künstlerbund
Landesverband Bildende Kunst e.V.
Pulsnitzer Str. 6
01099 Dresden
kontakt (at) saechsischer-kuenstlerbund.de
Landesverband Soziokultur Sachsen e.V.
Stauffenbergaeell 5b
01099 Dresden
knoblich (at) soziokultur-sachsen.de
Landesverband der Freien Theater in Sachsen e.V.
Lindenauer Markt 21
04177 Leipzig
info (at) lofft.de
 
 

zum Anfang zurück

 
     
     
   
 

    Geschäftsordnung

 
 
§ 1 Die IG Landeskulturverbände Sachsen ist ein Zusammenschluss von Kulturdachverbänden
 

Sachsens, um verbandsübergreifende Interessen organi­sieren und vertreten zu können. Die Aufnahme weiterer auf Landesebene agierender Fachverbände in die IG ist jederzeit möglich. Es erfolgt eine form­lose Abstimmung durch die Mitglieder der IG über den Antrag. Einfache Mehrheit entscheidet.

 

§ 2 Zu den Interessen der IG gehören vor allem Fragen des Landeshaushal­tes, der für den Kulturbereich maßgeblichen Gesetzgebung sowie kultur-, jugend- und sozialpolitische Probleme. Weitere gemeinsame Interessen kön­nen sich ergeben. Maßstab der Zusammenarbeit ist in jedem Falle ein Min­destmaß verbandsübergreifender Betroffenheit.

§ 3 Der Zusammenschluss in einer IG Landeskulturverbände wird vor allem aus folgenden Gründen erwogen:

-          Kooperationen auf der Grundlage vertiefter Zusammenarbeit sind effekti­ver und steigern die Bedeutung von Verbandsarbeit im Kulturbereich

-          die Entwicklung gemeinsamer Kommunikationsstrukturen fördert und er­weitert den Informationsgewinn und -austausch

-          ein Podium für Erfahrungsaustausch und neue Formen von Öffentlich­keitsarbeit wird ermöglicht.

 

§ 4 Die IG Landeskulturverbände folgt dem geringsten Grad der Institutionali­sierung. Sie wählt aus ihrer Mitte einen Sprecher/eine Sprecherin, des­sen/deren Verband zugleich Sitz der Geschäftsstelle der IG ist. Amtsperiode des Sprechers/der Sprecherin ist ein Kalenderjahr. Die Geschäftsstelle der IG rotiert folglich mit jeder Neuwahl.

§ 5 Der Sprecher/die Sprecherin vertritt die IG auf der Grundlage der jeweili­gen Beratungsergebnisse in der Öffentlichkeit sowie in Fachgremien. Bei Ge­sprächsterminen muss jedoch mindestens ein weiteres Mitglied der IG hinzu­gezogen werden. Auf geschlechtliche Parität ist nach Möglichkeit zu achten.

§ 6 Der Sprecher/die Sprecherin hat folgende Aufgaben:

-          Vorbereitung der Sitzungen der IG

-          Einladung zu den Sitzungen

-          Moderation der Sitzungen

-          Nachbereitung der Sitzungen (Ergebnisprotokoll)

-          Bericht über Teilnahme an Sitzungen und anderen Gremien in der Funk­tion als Sprecher/in der IG

Diese Aufgaben können nach Lage des Tagesgeschäftes auch auf andere Mitglieder der IG übertragen oder gemeinsam mit diesen erledigt werden. Die grundsätzliche Verantwortlichkeit wird davon jedoch nicht berührt.

§ 7 Die IG Landeskulturverbände soll mindestens zweimal jährlich zu Bera­tungen zusammentreffen. Ziel dieser Beratungen sollte auch sein, in ange­messenem Umfang Erfahrungsaustausch zu betreiben und Informationen über Förderoptionen weiterzugeben.

§ 8 Die Geschäftsordnung tritt am 9. September 2002 in Kraft.

Dresden, 9. September 2002

zum Anfang zurück

 
     
     
   
 

 

Haftungsausschluss

Mit Urteil vom 12.05.1998 - 313 O 85/98 - (Haftung für Links) hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Anbringung von Links die Inhalte der gelinkten Seiten gegebenenfalls durch den Betreiber der jeweiligen Internetpräsentation mit zu verantworten sind. Diese Mitverantwortung kann nach Ansicht des Landgerichtes nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

 

In sofern gelinkte Seiten über extremistische, sexistische, verleumderische oder verfassungsfeindliche Inhalte verfügen, distanziert sich die IG Landeskulturverbände Sachsen energisch von diesen Veröffentlichungen und wird unverzüglich nach Bekannt werden diese Links unterbinden. Selbiges gilt für Inhalte, welche in irgend einer Form gegen das Anstands- und Ehrgefühl recht und billig denkender Menschen verstoßen.

 

 
     
 
zum Anfang zurück