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§ 1
Die IG Landeskulturverbände Sachsen ist ein Zusammenschluss von
Kulturdachverbänden |
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Sachsens, um verbandsübergreifende
Interessen organisieren und vertreten zu können. Die Aufnahme weiterer
auf Landesebene agierender Fachverbände in die IG ist jederzeit möglich.
Es erfolgt eine formlose Abstimmung durch die Mitglieder der IG über
den Antrag. Einfache Mehrheit entscheidet. |
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§ 2
Zu den Interessen der IG gehören vor allem Fragen des Landeshaushaltes,
der für den Kulturbereich maßgeblichen Gesetzgebung sowie kultur-,
jugend- und sozialpolitische Probleme. Weitere gemeinsame Interessen
können sich ergeben. Maßstab der Zusammenarbeit ist in jedem Falle ein
Mindestmaß verbandsübergreifender Betroffenheit. |
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§ 3 Der Zusammenschluss in einer
IG Landeskulturverbände wird vor allem aus folgenden Gründen erwogen:
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Kooperationen auf der Grundlage vertiefter Zusammenarbeit sind
effektiver und steigern die Bedeutung von Verbandsarbeit im
Kulturbereich
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die Entwicklung gemeinsamer Kommunikationsstrukturen fördert und
erweitert den Informationsgewinn und -austausch
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ein Podium für Erfahrungsaustausch und neue Formen von
Öffentlichkeitsarbeit wird ermöglicht.
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§ 4
Die IG Landeskulturverbände folgt dem geringsten Grad der
Institutionalisierung. Sie wählt aus ihrer Mitte einen Sprecher/eine
Sprecherin, dessen/deren Verband zugleich Sitz der Geschäftsstelle der
IG ist. Amtsperiode des Sprechers/der Sprecherin ist ein Kalenderjahr.
Die Geschäftsstelle der IG rotiert folglich mit jeder Neuwahl. |
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§ 5
Der Sprecher/die Sprecherin
vertritt die IG auf der Grundlage der jeweiligen Beratungsergebnisse in
der Öffentlichkeit sowie in Fachgremien. Bei Gesprächsterminen muss
jedoch mindestens ein weiteres Mitglied der IG hinzugezogen werden. Auf
geschlechtliche Parität ist nach Möglichkeit zu achten. |
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§ 6 Der Sprecher/die Sprecherin hat
folgende Aufgaben:
- Vorbereitung der Sitzungen der IG
- Einladung zu den Sitzungen
- Moderation der Sitzungen
- Nachbereitung der Sitzungen
(Ergebnisprotokoll)
- Bericht über Teilnahme an
Sitzungen und anderen Gremien in der Funktion als Sprecher/in der IG
Diese Aufgaben können nach Lage des
Tagesgeschäftes auch auf andere Mitglieder der IG übertragen oder
gemeinsam mit diesen erledigt werden. Die grundsätzliche
Verantwortlichkeit wird davon jedoch nicht berührt. |
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§ 7
Die IG Landeskulturverbände soll mindestens zweimal
jährlich zu Beratungen zusammentreffen. Ziel dieser Beratungen sollte
auch sein, in angemessenem Umfang Erfahrungsaustausch zu betreiben und
Informationen über Förderoptionen weiterzugeben. |
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§ 8
Die Geschäftsordnung tritt am 9. September 2002 in Kraft. |
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Dresden, 9. September 2002 |
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